Anlageninventur / Inventarisierung

Rechtliche Pflichten

Spezialist für Anlageninventuren

Vorteile für unsere Kunden

Jede Kapitalgesellschaft ist nach §240 HGB gesetzlich dazu verpflichtet zum Abschluss des Geschäftsjahres den Wert ihres Anlagevermögens (Inventar) zu ermitteln.

Die Inventarisierung / Anlageninventur bietet der Geschäftsführung zudem eine detaillierte Übersicht über alle Vermögensgegenstände und das darin gebundene Kapital.



OMS Inventuren ist Spezialist auf dem Bereich der Inventur bzw. Inventarisierung von Sachanlagen.

Das seriöse und neutrale Auftreten unseres geschulten Fachpersonals schafft eine vertrauensvolle Grundlage für eine Zusammenarbeit nicht zuletzt in besonders sensiblen Unternehmensbereichen.

 

RFID

Neben den herkömmlichen Methoden zur Erfassung des Anlagevermögens arbeiten wir auch mit modernster RFID-Technologie.

Gerne informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten.


 

 

  • Qualitativ hochwertige Ausführung der Inventur

  • Ehrliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit

  • Durchführung der Inventuren auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten, z.B. nachts (Nachtinventur) und an Wochenenden

  • Keine Anschaffung kostenintensiver Technik notwendig

  • Einsatz modernster Technologien (RFID)

  • Neutralität

 

 

 

 



  • Qualitativ hochwertige Ausführung der Inventur

  • Ehrliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit

  • Durchführung der Inventuren auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten und an Wochenenden

  • Keine Anschaffung kostenintensiver Technik notwendig

  • Einsatz modernster Technologien (RFID)

  • Neutralität